FeinstaubplakettenPflicht auch für ausländische Fahrzeuge !!!!
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-------- Neuigkeiten im September 2010!!! -----
Willkommen auf der Homepage des Auto - Service Jürgen Heß in Binzen
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Aktuelles
15-06-10 09:49
!!WICHTIG!! TÜV-Termine unbedingt
gefragt:Wie lange kann man den TÜV-Termin überschreiten.
Der Neue TÜV ist eindeutig fällig im Monat der letzten TÜV Untersuchung.
Erkennbar ist das am Eintrag im FahrzeugSchein und an der Plakette angebracht am "hinteren" Nummernschild.
Besonderheiten bei der TÜV Plakette sind die Farbe, die das Gültigkeitsjahr zeigen, z.B. ROSA für 2011 und GRÜN für das Jahr 2012.
Ausserdem ein Balken über dem Bereich der Ziffern 11 - 1. Diese Markierung ist besonders wichtig vor allem um aus weiterer Entfernung schnell zu erkennen wann der Termin fällig ist.
Im inneren Kreis der Plakette steht zudem das Fälligkeitsjahr.
Der Monat ist die Ziffer die "oben steht.
Ausserdem ist die TÜV Plakette immer im hinteren Nummernschild angebracht.
Im vorderen Kennzeichen ist die AU Plakette angebracht----> seit neuestem entfällt diese ja, aber in diesem Fall wird ein weiße LeerPlakette verklebt oder gesteckt.
Wird der Termin um mehr als 2 Monate überschritten kann eine Anzeige fällig werden,meist bekommt man aber einen Mängelbericht ohne Anzeige.
Das heißt aber nicht das man nichts zu befürchten hat bzw. man leger (leichtfertig) damit umgehen sollte.
Das Landratsamt wird bei einem Bericht umgehend über den Zustand des Fahrzeuges unterrichtet d.h.
-->Fahrzeug ohne TÜV und damit eine Gefahr für den übrigen StraßenVerkehr.
Das Fahrzeug muß jetzt umgehend zur TÜVKontrolle.
Das ganze sollte nun innerhalb einer Woche vonstatten gehen
Wenn nicht droht die Zwangsentstempelung des Fahrzeugs.
Das ist kein Scherz sondern in bitterer Ernst und zudem extrem teuer, da die Entstempelung Ihnen auch noch in Rechnung gestellt wird.(Verwaltungskosten ca.250.-Euro)






